Die AntrokSozialcharta

Präambel

ANTROK hat sich am Markt als engagierter und verlässlicher Systempartner für industrielle Komplettlösungen etabliert. Neben dem industriellen Rohrleitungsbau bei Anlagen der mechanischen Verfahrenstechnik, der Energietechnik sowie der Versorgungs- und Produktionstechnik und dem Segment Stahlkonstruktionen gehört das Kompetenzzentrum Gießereitechnologie mit Equipment Engineering für Druckgussmaschinen und Entgratpressen sowie der vorbeugenden Wartung und Instandhaltung von Druckgussformen und Entgratwerkzeugen zu den Leistungsspektren von Antrok.

Antrok baut ihre Kompetenzzentren sowohl technisch als auch personell immer weiter aus und beschäftigt inzwischen durchschnittlich 230 Mitarbeiter. Auch anhand der Entwicklung von Antrok zeigt sich die zunehmende Globalisierung und Internationalisierung der Märkte. Die Kernwerte des Unternehmens sind Kompetenz und Tradition, herausragende Qualität, Innovation und Kreativität sowie soziales und ökologisches Engagement.

Die internationale Ausrichtung von Antrok ist für die Wettbewerbsfähigkeit und damit für die Zukunftssicherung des Unternehmens und seiner Beschäftigten unverzichtbar. Antrok und ihre Beschäftigten stellen sich gemeinsam den Herausforderungen der Globalisierung. Gemeinsam sollen die Chancen für den Unternehmens- und Beschäftigungserfolg sowie für die Wettbewerbsfähigkeit genutzt und mögliche Risiken eingeschränkt werden.

Mit dieser Sozialcharta dokumentiert Antrok die grundlegenden sozialen Rechte und Prinzipien. Sie sind Grundlage des Selbstverständnisses der Unternehmenspolitik von Antrok.

Die in dieser Vereinbarung beschriebenen sozialen Rechte und Prinzipien orientieren sich an den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO).

Antrok ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein unverzichtbarer Bestandteil wertorientierter Unternehmensführung und ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. Die Zukunftssicherung erfolgt im Geiste der sozialen Verpflichtung auf der Grundlage und mit dem Ziel der wirtschaftlichen und technologischen Wettbewerbsfähigkeit. Besonderer Ausdruck der sozialen Verpflichtung ist das Bemühen um die Sicherung und Entwicklung der Beschäftigung.

Antrok will mit dieser Erklärung die soziale Gerechtigkeit und eine nachhaltige positive Entwicklung fördern und weiterentwickeln – sowohl im eigenen Unternehmen als auch bei Vertragspartnern und Zulieferern. Deswegen richtet sich Antrok an die folgenden Standards und Empfehlungen:

Grundlegende Ziele

1. Keine Diskriminierung

Antrok gewährleistet Chancengleichheit und Gleichbehandlung der Menschen, die für Antrok arbeiten, ungeachtet von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft oder politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht. Arbeitnehmer werden grundsätzlich anhand ihrer Qualifikation und Fähigkeiten ausgesucht, eingestellt und gefördert. Soweit Antrok von Diskriminierung ihrer Mitarbeiter erfährt, wird Antrok Maßnahmen ergreifen, um dieser Einhalt zu gebieten und weiteren Diskriminierungen vorzubeugen.

2. Vergütung

Löhne und andere Leistungen für eine reguläre Arbeitswoche entsprechen mindestens den nationalen gesetzlichen Mindeststandards. Antrok beachtet den Grundsatz der Entgeltgerechtigkeit. Antrok setzt sich dafür ein, dass alle Personen (unabhängig ob Stammpersonal oder aus Arbeitnehmerüberlassung), die für Antrok an deren deutschen Standorten arbeiten, einen Stundenlohn von mindestens 12,41 € brutto erhalten.

3. Freiwillige Beschäftigung

Antrok lehnt jegliche wissentliche Nutzung von Zwangs- und Pflichtarbeit einschließlich unfreiwilliger Häftlingsarbeit konsequent ab.

4. Keine Kinderarbeit

Kinderarbeit ist verboten. Antrok stellt nur Mitarbeiter ein, die das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung nach den jeweiligen staatlichen Regelungen erfüllen. Ihre Sicherheit und Gesundheit darf nicht beeinträchtigt werden.

5. Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten werden entsprechend der geltenden nationalen Gesetze festgelegt.

6. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Antrok hält die nationalen Standards für eine sichere, gesunde und hygienische Arbeitsumwelt ein und gewährleistet dies durch eine eigene betriebliche Arbeitsschutzorganisation. Dadurch werden angemessene Gesundheits- und Sicherheitspraktiken und -einrichtungen unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes in der Metallindustrie und etwaiger spezifischer Gefahren gefördert. Außerdem ist Antrok bestrebt, durch stetige Verbesserungen der Ausstattung der einzelnen Arbeitsplätze die Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter immer weiter zu verringern.

Alle Personen, die für Antrok arbeiten, erhalten regelmäßige Schulungen über die allgemeinen und arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsgefahren und Präventionsmaßnahmen.

7. Qualifizierung

Im Sinne der Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterförderung bietet Antrok die Möglichkeit, an Bildungs- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen.

8. Vertragspartner, Subunternehmer, Zulieferer

Für Antrok sind Arbeitnehmerrechte ein wesentlicher Bestandteil nachhaltiger Entwicklung. Deswegen strebt Antrok an, mit Vertragspartnern zusammenzuarbeiten, die die oben aufgeführten Grundsätze anerkennen und selbst umsetzen. Dazu wird Antrok seine Vertragspartner über die Inhalte der Sozialcharta informieren. Bei Vertragsgestaltungen mit Zulieferern wird Antrok eine entsprechende Regelung verhandeln, Zeitarbeitsfirmen wird Antrok zur Beachtung dieser Sozialcharta auffordern.

Umsetzung

1. Information

Antrok informiert alle Beschäftigten über diese Erklärung.

2. Förderung

Antrok will auch in Zukunft ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und die Einhaltung und Weiterentwicklung der sozialen Rechte bestmöglich fördern.

3. Multiplikation

Antrok ermutigt und unterstützt ausdrücklich ihre Geschäftspartner, diese Sozial-charta in ihrer jeweils eigenen Unternehmenspolitik zu berücksichtigen. Antrok sieht darin eine vorteilhafte Basis für die weiteren Geschäftsbeziehungen. Bei eklatanten Verstößen gegen diese Erklärung wird Antrok die zukünftigen Beziehungen überprüfen.

4. Ansprüche

Diese Erklärung begründet für Dritte keinerlei Ansprüche.

Die Sozialcharta tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie gilt nicht rückwirkend.
Lohfelden, 01. Januar 2020

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